Neuer Bussgeldkatalog nichtig?

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Sollte Ihnen gegenüber aufgrund des neuen Bussgeldkatalogs (gültig ab Ende April 2020) ein Fahrverbot ggf. auch andere Maßnahmen, wie z.B. Bußgelder, verhängt werden, sollten Sie vorsorglich unbedingt Einspruch einlegen, denn insoweit verdichten sich die Meinungen, dass der neue Bußgeldkatalog schon aus formalen Gründen nichtig ist, da er als Verordnung die Rechtsgrundlage nicht nennt. Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.

Auskunft erteilt Ihnen Herr RA Bernhard Schmidt oder Frau RAin Tatjana Kelsch.